Gynäkologie & Vorsorge

Unsere Leistungen im Bereich Gynäkologie:

  • Mädchensprechstunde (Sollten sie bei einer Betriebskrankenkasse (bkk) versichert sein, bitten wir Sie vorab folgendem Link zu folgen: https://bkk-familyplus.de/teenager-junge-erwachsene/m1. Nimmt Ihre Krankenkasse am Programm M1-Mädchensprechstunde teil, dann bringen Sie uns bitte den ausgefüllten Anamnesebogen sowie die unterschriebene Einverständniserklärung zum Termin mit!)
  • Verhütungsberatung
  • Chlamydienscreening
  • Impfberatung (HPV, Hepatitis, Röteln u.a.)
  • Einlage von Kupfer- und Hormonspiralen sowie Hormonstäbchen (Implanon)
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen entsprechend der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL des g-ba: https://www.g-ba.de/richtlinien/17/) (Gebärmutterhals, Brust) incl. Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung und Durchführung des immunologischen Stuhltests (iFOBT)
  • Diagnostik und Therapie gynäkologischer Erkrankungen wie z.B. Zyklusstörungen, Myome, Endometriose, PMOS, etc.
  • Beratung und Therapie bei Wechseljahresbeschwerden
  • Beratung und Therapie bei Inkontinenz- und Senkungsbeschwerden
  • Diagnostik und Therapie von gut- und bösartigen Erkrankungen der weiblichen Brustdrüse und der weiblichen Geschlechtsorgane
  • Psychosomatische Grundversorgung

Unsere Leistungen im Bereich Onkologie und Tumornachsorge:

  • Engmaschige Betreuung rund um die Erkrankung in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachkolleg/Innen.
  • Leitliniengerechte Nachsorge bei gynäkologischen Tumorerkrankungen
  • Sorgfältige Dokumentation Ihrer Nachsorge in Ihrem persönlichen Nachsorgekalender (bitte bringen Sie diesen zu jedem Termin mit in die Praxis)
  • Möglichkeit der Teilnahme am DMP-Brustkrebs (Disease-Management-Programm)

So optimieren Sie Ihre Früherkennung!
Ihre „Sicherheitsleistungen“ im Überblick

Die präventive Durchführung der hier aufgelisteten Untersuchungen wird von Ihrer Krankenkasse in aller Regel nicht übernommen. Es handelt sich um sogenannte IGeL-Leistungen, für die Sie von uns eine gesonderte Rechnung erhalten, die gegenüber der Praxis beglichen werden muss.

In Einzelfällen ist es möglich, dass Sie eine Erstattung der Leistungen nach Einreichung der Rechnung bei ihrer Krankenkasse bekommen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die angebotenen Untersuchungen auf jeden Fall sinnvoll sind, aber durchaus auch ihre Grenzen haben, gerade was die Erkennung sehr früher Erkrankungsstadien betrifft.

Je nach individuellem Sicherheitsbedürfnis
bieten wir Ihnen gerne noch weitere Wahl-/IGeLLeistungen in unserer Praxis an:

  • Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen
  • (HIV, Hepatitis, Chlamydien)
  • Laborleistungen
  • Stuhltest auf Blut außerhalb der regulären Vorsorgeintervalle
  • Einlage von „Spiralen“ (IUP) zur Verhütung sowie sonografische Lagekontrolle
  • Impfungen

Brustultraschall

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland. Ca. 69.000 Frauen sind jährlich von der Diagnose betroffen. Wenn Brustkrebs rechtzeitig erkannt und behandelt wird, ist er jedoch meist gut heilbar. Zur Früherkennung von Brustkrebs haben Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren deshalb alle zwei Jahre Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie).

Weitere Infos des gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de/themen

Schon ab dem 30. Geburtstag wird im Rahmen der gynäkologischen Vorsorge die Brust jährlich inspiziert und abgetastet. Zudem empfehlen wir ihnen eine Selbstuntersuchung der Brust in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Ultraschalluntersuchung Ihrer Brust in unserer Praxis durchführen zu lassen. Diese Untersuchung ist mit keinen Nebenwirkungen (wie Strahlenbelastung) verbunden und nicht invasiv. Die Ultraschalluntersuchung ist in jedem Alter möglich, ist allerdings kein von den Krankenkassen anerkanntes Vorsorgeverfahren bezüglich Brustkrebs und daher eine Selbstzahlerleistung. Dennoch kann gerade bei sehr dichtem Brustdrüsengewebe (v. a. Frauen vor und teils in den Wechseljahren) die Sonographie der Mammographie überlegen sein.

Vaginaler Ultraschall

Jede Früherkennungsuntersuchung in unserer Praxis beinhaltet das Abtasten der inneren weiblichen Geschlechtsorgane (Gebärmutter, Eierstöcke). Diese Untersuchung ist wichtig aber hat dennoch ihre Grenzen. Überempfindlichkeit, Schmerzen oder Adipositas können das Untersuchungsergebnis negativ beeinflussen.

Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit der vaginalen Ultraschalluntersuchung zur besseren Beurteilung der Organe des kleinen Beckens an. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine „Krebsfrüherkennungsuntersuchung“. Wir beurteilen in diesem Ultraschall ihre Gebärmutter, die Gebärmutterschleimhaut und die Eierstöcke und können darüber hinaus auch Harnblase und Darmtätigkeit mit beurteilen. So dient der Ultraschall in erster Linie dem Erkennen von (meist) gutartigen Veränderungen im kleinen Becken wie Myome oder Zysten. Gerade aber in speziellen Risikosituationen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko für z. B. Endometriumkarzinom (bei Diabetes mellitius, Adipositas, metabolischem Syndrom oder entsprechenden Krebserkrankungen in der Familie) ist diese Untersuchung sehr empfehlenswert. Auch bei Kinderwunsch liefert der Ultraschall uns wichtige Informationen über die Funktion ihrer Eierstöcke und der Gebärmutterschleimhaut.

Zervixzytologie

Im Rahmen ihrer gynäkologischen Früherkennungsuntersuchung („Krebsvorsorge“) erhalten Frauen bis 35 Jahre 1x jährlich einen zytologischen Abstrich (PAP) des Gebärmutterhalses um mögliche Zellveränderungen möglichst früh und vor Entstehung einer bösartigen Erkrankung des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom) zu erkennen und behandeln zu können.

Durch diese regelhaft und flächendeckend durchgeführte Untersuchung konnte das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs in den letzten Jahrzehnten deutlich reduziert werden. Ab 35 erhalten Frauen diesen Abstrich nur noch alle 3 Jahre, dafür wird zusätzlich die Testung auf HPV (Human papilloma virus) durchgeführt. Dieses Virus ist hauptverantwortlich für die Entstehung von Gebärmutter-
halskrebs. Es bedeutet aber nicht, dass wenn dieses Virus bei Ihnen nachgewiesen wird, Sie auf jeden Fall an Gebärmutterhalskrebs erkranken werden. Wir führen sie lediglich einer engmaschigeren Vorsorge zu.

Sollte ihr Abstrich- und HPV-Ergebnis unauffällig sein, bieten wir Frauen ab 35 Jahren (ohne hormonelle Verhütung) dennoch die jährliche Zytologie an um größtmögliche Sicherheit für Sie zu gewährleisten.